Falls ein Baum weichen soll, muss gegebenenfalls ein Fällantrag gestellt werden. Dies wird durch die individuellen Baumschutzsatzungen der Kommunen vorgegeben. Genaue Informationen erhalten Sie in den zuständigen Rathäusern.

FÄLLANTRÄGE

Antragsformulare und Baumschutzsatzungen einiger Kommunen des Rhein-Main-Gebietes finden Sie hier zum Download. Wir können nicht garantieren, dass es sich um die jeweils aktuelle Version handelt! Zur Darstellung benötigen Sie den Acrobat Reader.

FRANKFURT Baumschutzsatzung Fällantrag
OFFENBACH     
Baumschutzsatzung Fällantrag
BAD HOMBURG Baumschutzsatzung Fällantrag
KÖNIGSTEIN Baumschutzsatzung
KRONBERG Baumschutzsatzung

Fällantrag

HANAU Baumschutzsatzung

Fällantrag

MAINTAL Baumschutzsatzung Fällantrag
NEU-ISENBURG Baumschutzsatzung Fällantrag
WIESBADEN Baumschutzsatzung Fällantrag

DARMSTADT

Baumschutzsatzung Fällantrag