ERSATZ- ODER AUSGLEICHSPFLANZUNG
Ein Baum geht, ein neuer Baum kommt – um den lebensnotwendigen Baumbestand in den Städten zu erhalten, stehen die Bäume in vielen Kommunen unter dem Schutz einer Baumschutzsatzung.
Üblicherweise ist die Erteilung einer Fällgenehmigung mit der Auflage einer Ersatzpflanzung verbunden.
Bei der Wahl und Vorbereitung des Standortes sowie der Auswahl der Baumart beraten wir Sie kompetent und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot zur geforderten Ausgleichspflanzung.
















